AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
qualitype
GmbH

§ 1 Allgemeines

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der qualitype GmbH. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der qualitype GmbH schriftlich bestätigt wurden.

§ 2 Angebote

  1. Angebote der qualitype GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht anders vereinbart. Individuelle Angebote haben, sofern nicht anders angegeben, eine Gültigkeit von 30 Kalendertagen ab dem Datum des Angebotes. Ist kein Datum angegeben, so gilt das Datum des Poststempels als Referenz.

§ 3 Vertragsabschluß

  1. Alle Verträge, Aufträge und Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch die qualitype GmbH.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, ist die schriftliche Auftragsbestätigung durch die qualitype GmbH Grundlage des Vertrages. Mitarbeiter der qualitype GmbH sind nicht berechtigt, von diesen AGB abweichende Zusagen zu machen.

§ 4 Lieferfristen

  1. Liefer- und Leistungsfristen bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die qualitype GmbH.
  2. Die Einhaltung der Erfüllungstermine setzt voraus, dass der Kunde zu den von der qualitype GmbH angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungspflicht im erforderlichen Ausmaß nachkommt.
  3. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die aus unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen resultieren, sind von der qualitype GmbH nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug der qualitype GmbH führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, sofern die vorstehenden Voraussetzungen nicht alle rechtzeitig erfüllt sind.
  4. Für Liefer- und Leistungsverzögerungen infolge höherer Gewalt oder auf Grund von Umständen bzw. Ereignissen, die die qualitype GmbH die Auftragserfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten der qualitype GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten – haftet die qualitype GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht.
  5. Die qualitype GmbH behält sich vor unter derartigen Verhältnissen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Liefer- und Leistungsfristen um einen entsprechenden Zeitraum zu verlängern. Der Kunde ist berechtigt nach Abstimmung mit der qualitype GmbH unter derartigen Verhältnissen nach einem Zeitraum von 12 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Liefer- und Leistungsfrist vom Vertrag zurückzutreten.
  6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die qualitype GmbH berechtigt den Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Kunden über.

§ 5 Preise und Versand

  1. Preise sind ausschließlich in Euro angegeben. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der qualitype GmbH genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
  2. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Dies gilt auch dann, wenn die qualitype GmbH die Transportkosten übernommen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

§ 6 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

  1. Sofern nicht gesondert vereinbart, sind alle Zahlungen inklusive Umsatzsteuer, ohne jeden Abzug und spesenfrei, innerhalb von 10 Kalendertage ab Rechnungsdatum fällig. Dies gilt auch für Teilrechnungen.
  2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die qualitype GmbH über den Betrag verfügen kann. Bei Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist.
  3. Der Kunde ist im Zahlungsverzug, wenn der geforderte Rechnungsbetrag nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ab Rechnungsdatum an die qualitype GmbH gezahlt wurde. Der Zahlungsverzug tritt auch ohne Mahnung in Kraft.
  4. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsziele bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung und Aufrechterhaltung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch die qualitype GmbH. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsziele berechtigt die qualitype GmbH, die laufenden Arbeiten bzw. Leistungen binnen einer Woche nach schriftlichem Hinweis einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Kunden zu tragen.
  5. Die qualitype GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die qualitype GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung zu verrechnen.

§ 7 Gewährleistung

  1. Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware oder Leistungen der qualitype GmbH müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich vorgebracht werden. Nachweislich verborgene Mängel müssen nach ihrer Entdeckung innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich angezeigt werden. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als genehmigt. Damit erlöschen die entsprechenden Gewährleistungsrechte des Kunden.
  2. Schlägt die Durchführung von Gewährleistungsmaßnahmen innerhalb angemessener Zeit fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Gewährleistungsarbeiten werden, soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb der üblichen Arbeitszeit durchgeführt.
  3. Werden Reparaturen oder Veränderungen vom Kunden oder von dritter Seite ohne schriftliche Einwilligung der qualitype GmbH am Liefergegenstand vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistung.
  4. Werden Betriebs- oder Wartungshinweise der qualitype GmbH nicht berücksichtigt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Orginalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängelgewährleistung wenn der Käufer eine entprechende substantiierte Behauptung, dass einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht entsprechend widerlegt.

§ 8 Haftungsbeschränkungen

  1. Die folgenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen, sowie für Personenschäden.
  2. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit oder Verzug der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sowohl gegen die qualitype GmbH als auch deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen werden der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt qualitype GmbH bei Vertragsabschluß vernünftigerweise rechnen musste, jedoch höchstens bis zum zehnfachen Betrag des Auftragswertes. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich. Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen soweit der Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen von der qualitype GmbH verursacht wurde oder auf dem Fehlen von durch die qualitype GmbH zugesicherten Eigenschaften beruht.
  3. Die qualitype GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Fehlbenutzung der Rechenanlage oder mangelnde regelmäßige Absicherung der Daten in Form von Sicherungskopien entstanden sind.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen die der qualitype GmbH aus jedem Rechtsgrund jetzt oder künftig gegen den Kunden zustehen, werden der qualitype GmbH folgende Sicherheiten gewährt, welche die qualitype GmbH auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, sobald der Wert der Sicherheiten den Wert der Forderungen nachhaltig um 20 % übersteigt.
  2. Sämtliche von der qualitype GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum der qualitype GmbH. Soweit Dies gilt auch für bedingte Forderungen.
  3. Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum von qualitype GmbH stehenden Waren sind vom Kunden unverzüglich aufzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehende Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde.
  4. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits sicherungshalber in vollem Umfang an die qualitype GmbH ab.

§ 10 Rücktritt

  1. Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen oder werden der qualitype GmbH Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist die qualitype GmbH berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Käufer eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist die qualitype GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 11 Datenschutz

  1. Der Kunde ermächtigt die qualitype GmbH und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
  2. Die qualitype GmbH speichert und verwendet die persönlichen Daten des Kunden zur Abwicklung der Aufträge und eventueller Reklamationen. Die e-Mail-Adresse des Kunden nutzt die qualitype GmbH nur für Informations-Schreiben zu den Aufträgen und für eigene Produktinformationen per e-Mail. Teilt der Kunde der qualitype GmbH seine e-Mail-Adresse mit, so tut er dies, um sein Einverständnis zum Empfang solcher Informationen per e-Mail zu erteilen. Dies kann jederzeit widerrufen werden.
  3. Die qualitype GmbH gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Linzenzgeber, die zum Zweck des Nachweises der ordnungsgemäßen Lizenzierung der Software auf Informationen über die Käufer der Software bestehen.
  4. Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.

§ 12 Schlußbestimmungen

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der qualitype GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN – Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Sonstige Vereinbarungen oder Willenserklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.
  3. Erfüllungsort ist Dresden. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist, soweit rechtlich wirksam vereinbart werden kann, Dresden.
  4. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

Software-Lizenzbedingungen
qualitype GmbH

1. Vorbemerkung

  1. Diese Lizenzbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Warenlieferungen (AGB Warenlieferungen) bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online Produkte (AGB Online Produkte). Die Lizenzbedingungen werden durch das Öffnen der Versiegelung bzw. durch das Fortsetzen der Installation anerkannt.

2. Einräumung von Nutzungsrechten

  1. Mit Vertragsschluss über die Lieferung/den Download von Software (unabhängig vom Speichermedium) wird dem Kunden das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software eingeräumt, das auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt ist. Alle dort nicht ausdrücklich aufgeführten Nutzungsrechte verbleiben bei der qualitype GmbH als Inhaber aller Urheber- und Schutzrechte.

3. Umfang der Nutzungsrechte

  1. Mit der Lieferung erwirbt der Kunde das Recht, die ihm gelieferte Software im vertragsgemäßen Umfang (Anzahl der erworbenen Lizenzen, Dauer des Nutzungsrechts) auf beliebigen Rechnern zu nutzen, die für diese Zwecke geeignet sind. Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen Software-Produkt, sie wird dem Kunden bei Vertragsbeginn und bei jedem weiteren Update mitgeteilt. Eine über den Bezugszeitraum hinausgehende Nutzung von zeitlich befristeten Softwareprodukten ist nicht möglich, da die Software einen Zeitschalter enthält, der die weitergehende Nutzung ausschließt. Darüber hinaus wird dem Kunden bei einigen Produkten ausdrücklich das Recht eingeräumt, Online-Datenbanken zu nutzen. Das Nutzungsrecht der Online-Datenbank bestimmt sich ausschließlich nach dem Bezugszeitraum für das jeweilige Software-Produkt und endet gleichzeitig mit diesem. Ein Rechtsanspruch auf Nutzung von produktergänzenden Online-Datenbanken besteht nicht, soweit diese nicht integraler Bestandteil des Produkts sind.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, das Programm nur für eigene Zwecke zu nutzen und es Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich zu überlassen. Die Software darf pro Lizenz nur durch eine Person auf einem Rechner, nicht jedoch gleichzeitig auf zwei oder mehreren Rechnern, gleich ob durch dieselbe oder verschiedene Personen gleichzeitig, genutzt werden.
  3. Der Kunde ist berechtigt, die Software auf die Festplatte zu installieren und zu nutzen sowie von der Original-DVD oder CD-ROM eine Sicherungskopie zu fertigen, die aber nicht gleichzeitig neben der Originalversion genutzt werden darf. Im Falle eines Vertrages über eine Netzwerkversion/Mehrfach-Lizenz ist der Kunde berechtigt, die Software entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zu jedem Zeitpunkt auf einem oder mehreren Rechnern mit mehreren Personen gleichzeitig zu nutzen.
  4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software zu erstellen, sofern die Kopien nicht zu Datensicherungszwecken erfolgen und auch nur zu diesem Zwecke eingesetzt werden. Er darf ferner die Softwarebestandteile, mitgelieferte Bilder, das Handbuch, Begleittexte sowie die zur Software gehörige Dokumentation durch Fotokopieren oder Mikroverfilmen, elektronische Sicherung oder durch andere Verfahren nicht vervielfältigen, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation weder vertreiben, vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einräumen noch diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugangskennungen und/oder Passwörter für das Produkt oder für Datenbankzugänge, die mit dem Produkt im Zusammenhang stehen, an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist nicht befugt, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation ganz oder teilweise zu ändern, zu modifizieren, anzupassen oder zu dekompilieren, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG hinausgeht. Auch ist es dem Kunden untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen/Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben des Herausgebers an Programmen oder am Dokumentationsmaterial zu verändern.

4. Haftung

  1. Für durch den Einsatz der von der qualitype GmbH gelieferten Software an anderer Software oder an Datenträgern/ Datenverarbeitungsanlagen des Kunden entstandene Schäden wird nur gehaftet, wenn der schadensursächliche Mangel an der/dem gelieferten Software/ Datenträger von einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist und es sich dabei um vorhersehbare, typischerweise auftretende Schäden handelt. Bei Verträgen mit juristischen Personen des Öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Kaufleuten – gegenüber Letzteren allerdings nur dann, wenn der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört – ist über die Haftungsbeschränkung des vorstehenden Satzes hinaus auch die Haftung für grobes Verschulden durch Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, sofern es sich nicht um das Verschulden leitender Erfüllungsgehilfen handelt oder vertragliche Hauptpflichten verletzt sind. Gesetzliche Mängelgewährleistungsansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung – nicht aber auf Schadensersatz – bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

qualitype GmbH
Moritzburger Weg 67
01109 Dresden

Telefon: 0351.8838 2800
Fax: 0351.8838 2809

E-Mail: info@qualitype.de
Web: www.qualitype.de