Erzeugerbetrieb

Die Aufgaben eines Erzeugerbetriebs im Salmonellenmonitoring

Als Erzeugerbetrieb stehen Ihnen vielfältige Möglichkeiten zur Vermarktung Ihrer Schlachttiere offen. Entweder Sie liefern direkt an einen Schlachtbetrieb/Metzger oder Sie geben Ihre Tiere an einen Viehvermarkter ab. Je nach Absprache, kann die Schlachtanmeldung in der zentralen Datenbank Qualiproof dann von Ihnen, vom Vermarkter oder vom Schlachtbetrieb/Metzger übernommen werden.

Übersicht Erzeuger

Alle übrigen vom System benötigten Daten werden bei der Weiterverarbeitung des Schlachtviehs eingegeben. Der Schlachtbetrieb übernimmt dabei die Eingabe der Daten bei der Probenentnahme/-Zuordnung und das Labor bei der Probenauswertung. Daraufhin nimmt die Datenbank alle relevanten Auswertungen und Zuordnungen vor.

Als Erzeugerbetrieb können Sie folgende Informationen direkt von der Datenbank abrufen: Probenübersicht (Messwerte und Ergebnisse der einzelnen Proben) sowie Gruppenauswertung 2 (Betriebsergebnis – aktuelle Einstufung Ihres Betriebes in die Kategorien I-III und in Quartale unterteilter Statusüberblick über die vergangenen 12 Monate).

Die quartalsweise Aktualisierung der Salmonellen-Statusdaten gibt Ihnen als Erzeugerbetrieb die Möglichkeit schon frühzeitig eventuell auftretende Probleme zu erkennen und Maßnahmen zu deren Bekämpfung einzuleiten. So lässt sich für Sie die nach einem Jahr erfolgende Kategorisierung im Salmonellenmonitoring-Prozess gezielt positiv beeinflussen. Voraussetzung dafür ist die kontinuierliche Beprobung laut des vorgegebenen Jahresproben-Soll.

Qualiproof erleichtert Ihnen die Arbeit – Vorteile des Systems:

  • Erzeugerbetriebe können Viehhändler und Schlachtbetrieb/Metzger mit denen Sie zusammenarbeiten wollen individuell aussuchen und beliefern.
  • Die Probenverwaltung und -organisation übernimmt die zentrale Salmonellendatenbank Qualiproof.
  • Das Jahresproben-Soll gilt speziell für Ihren Betrieb und verteilt sich auf alle belieferten Schlachtbetriebe sowie die Anzahl der Anlieferungen. Eine Über- bzw. Unterbeprobung ist weitestgehend ausgeschlossen. Informieren Sie daher Ihren Bündler jederzeit aktuell über die Anzahl der genutzten Mastplätze bzw. Ihre Jahresproduktion.
  • Tendenzen werden frühzeitig erkannt und Warnungen abgegeben um ein Abrutschen in Kategorie II oder III zu verhindern. Dadurch können Sie rechtzeitig erforderliche Maßnahmen einleiten.